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Wann beginnt eigentlich die Schulpflicht?
                                                                                                          

Schulpflichtig sind alle Kinde, die bis zum 30.Juni das 6. Lebensjahr vollenden. Seit einigen Jahren jedoch können Eltern ihre Kinder ohne weitere Formalitäten zur Schule anmelden, wenn diese zwischen dem 1.Juli und dem 30.September sechs Jahre alt geworden sind. Nur wenn Voraussetzungen für eine Zurückstellung vorliegen, kann die Schule die Aufnahme ablehnen. In diesem Fall informiert Sie die Schulleitung. Kinder, die nach dem 1.Oktober sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. Dazu wird das betreffende Kind bei Bedarf ärztlich untersucht.

                                           Seit 1996, beispielsweise , erproben Grundschulen in Baden-Württemberg im Schulversuch den "Schulanfang auf neuen Wegen" mit guten Erfolgen andere Formen der Einschulung und des Anfangsunterricht. In der neuen Eingangsstufe berücksichtigt man ganz besonders die verschiedenen Lernvoraussetungen der Kinder. Die früheren Klassenstufen 1 und 2 sind zu einer jahrgangsgemischten Eingangsstufe zusammen gefaßt, in die alle schulpflichtigen Kinder ohne vorherige Überprüfung der Schulfähigkeit aufgenommen werden. Hier können Kinder je nach Entwicklungsfortschritt ein bis drei Jahre bleiben. Einige Grundschulen bieten zusätzlich einen zweiten Einschulungszeitpunkt zu Beginn des 2. Schulhalbjahres an.